Garantie/Gewährleistung
GARANTIEVEREINBARUNGEN:
DOA (Death On Arrival) / TAWA (Throw away) Garantievereinbarung für Einwegprodukte:
Alle Einwegprodukte (wie z.B. Verdampfer, Cartomizer, Clearomizer, Tankdepots, ...) werden mit DOA/TAWA Garantie geliefert.
Im Rahmen unserer DOA Garantievereinbarung wird die einwandfreie Funktionsfähigkeit unserer Einwegprodukte bei Erhalt durch den Käufer garantiert.
Sofern das gekaufte Produkt innerhalb der ersten 48 Stunden nach Erhalt nicht beanstandet wird, sind weiterreichende Garantieansprüche seitens des Käufers ausgeschlossen.
Eine nachlassende Verdampferleistung (Zugverhalten/Geschmack) ist Verschleiß und unterliegt nicht der Garantie!
Garantievereinbarung für Verschleißteile:
Die Einzelteile einer elektrischen Zigarette sind bedingt der hohen Beanspruchung in ihrer Lebensdauer beschränkt. Der Verschleiß hängt von der Gebrauchsintensität ab. Akkus sind deshalb Verschleißteile! Daher gewähren wir Ihnen auf diese Produkte 3 Monate Garantie.
Garantievereinbarung für Akkuträger:
Akkuträger sind bedingt der hohen Beanspruchung in ihrer Lebensdauer beschränkt. Der Verschleiß hängt von der Gebrauchsintensität ab.
Daher gewähren wir auf alle Akkuträger 3 Monate Garantie.
Garantievereinbarung für sonstige technische Komponenten:
Auf alle Ladegeräte und Ladeadapter gewähren wir 12 Monate Garantie.
Innerhalb der Garantiezeit liegt es in unserem Ermessen, die defekten Teile kostenfrei zu reparieren oder gegen Gleichwertige zu ersetzen.
Von der Garantie ausgenommen sind Schäden oder Mängel, die aus unsachgemäßer Handhabung, Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Personen, dazu gehören alle Reparaturversuche.
Bitte versuchen Sie nicht selbst Hand an das Gerät zu legen, bei sichtbaren Spuren einer Selbstreparatur, müssen wir jede Garantie bzw. die Gewährleistung ablehnen.
Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt die Garantie ebenfalls.
Die gesetzliche Gewährleistung auf Neuware für den Zeitraum von 2 Jahren ab Kaufdatum bleibt von allen getroffenen Garantievereinbarungen unberührt.